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Aus- und Weiterbidungen | Berufliche Grundbildung in der Schweiz

Berufliche Grundbildung in der Schweiz

Die Mehrheit der Jugendlichen tritt nach der Sekundarstufe I Link in eine berufliche Grundbildung ein. Zur Auswahl stehen rund 250 Lehrberufe. Viele berufliche Qualifikationen werden in der Schweiz auf der Sekundarstufe II Link erworben, während in anderen Ländern der Erwerb der gleichen Qualifikationen auf der Tertiärstufe Link erfolgt. Damit unterscheidet sich das Schweizer System von den meisten schulisch orientierten ausländischen Berufsbildungssystemen. Die berufliche Grundbildung erfolgt mehrheitlich nach dualem System: eine berufspraktische Ausbildung an drei bis vier Tagen in einem Lehrbetrieb wird ergänzt durch den theoretischen Unterricht (berufsbildende und allgemeinbildende Fächer) an einem bis zwei Tagen in der Berufsfachschule. Zusätzlich besuchen die Lernenden überbetriebliche Kurse, in denen sie spezifische berufspraktische Fertigkeiten vertiefen.

Die berufliche Grundbildung kann auch in einem schulischen Vollzeitangebot absolviert werden. In der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz ist der Anteil an schulischen Vollzeitangeboten höher als in der deutschsprachigen Schweiz. Zu den schulischen Vollzeitangeboten zählen u.a. Handelsmittelschulen, Informatikmittelschulen oder Lehrwerkstätten.

Ausbildungsgänge und Aufnahmebedingungen

Schülerinnen und Schüler, welche die Sekundarstufe I abgeschlossen und das 15. Altersjahr erreicht haben, können sich in einem Lehrbetrieb um eine Lehrstelle bewerben oder - ggf. nach Absolvierung einer Aufnahmeprüfung - in ein schulisches Vollzeitangebot eintreten. Der Lehrbetrieb entscheidet über das Auswahlverfahren. In der Regel sind die erbrachten Leistungen auf der Sekundarstufe I, die Bewerbungsunterlagen sowie ein Vorstellungsgespräch über die Vergabe eines Ausbildungsplatzes entscheidend. Verschiedene Lehrbetriebe verlangen von den Bewerbenden zusätzlich die Absolvierung eines Eignungstests.

Die beruflichen Grundbildung bietet folgende Ausbildungsgänge an:

  • 1. Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest
    Die zweijährige berufliche Grundbildung mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) bietet für leistungsschwächere Jugendliche einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss. Sie garantiert eine Anschlussfähigkeit im Bildungswesen und ermöglicht den Zugang zu einer in der Regel verkürzten drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung mit EFZ.

  • 2. Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
    Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) bereitet auf die Ausübung eines bestimmten Berufs vor und ermöglicht den Zugang zur höheren Berufsbildung.

  • 3. Berufsmaturität mit eidgenössischem Berufsmaturitätszeugnis
    Die Berufsmaturität mit eidgenössischem Berufsmaturitätszeugnis ist eine erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung in Ergänzung zur drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung für leistungsstarke Jugendliche. Sie wird seit Mitte der 1990er-Jahre angeboten und ermöglicht den direkten Zugang zu einer Fachhochschule. Die Berufsmaturität kann während der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung (zusätzlicher Unterricht in allgemeinbildenden Fächern) absolviert werden, nach der beruflichen Grundbildung durch den Besuch einer entsprechenden Ausbildungsinstitution (einjähriger Vollzeitlehrgang oder eineinhalb- bis zweijähriger Teilzeitlehrgang) oder schulunabhängig anlässlich der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen. Über die Zulassung zur Berufsmaturitätsbildung entscheiden ein Aufnahmeverfahren oder die erbrachten schulischen Leistungen am Ende der Sekundarstufe I bzw. am Ende der beruflichen Grundbildung. Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren sind kantonal geregelt.

Berufsabschluss nachholen / Validierung von Bildungsleistungen

Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung erlangen ? auch ohne eine berufliche Grundbildung durchlaufen zu müssen. Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) lässt für den Nachweis der Kompetenzen mehrere Möglichkeiten offen. Es sind verschiedene Qualifikationsverfahren möglich: Erwachsene können die regulären Abschlussprüfungen für die berufliche Grundbildung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Weiter gibt es reglementierte, strukturierte Verfahren für Berufsgruppen. Diese werden in den Bildungsverordnungen des jeweiligen Berufes geregelt. Daneben gibt es individuelle Anerkennungsverfahren (Validierung von Bildungsleistungen). Mit diesen können berufliche oder ausserberufliche Praxiserfahrungen, die ausserhalb der üblichen Bildungsgänge erworben worden sind, angemessen angerechnet werden.
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